Sprachförderung
Zu Beginn des Schuljahres wird das sonderpädagogische Gutachten auf den aktuellen Stand gebracht.
Hierbei wird die sprachliche Ist-Situation des jeweiligen Kindes auf allen Sprachebenen erhoben.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Ermittlung der Phonologischen Bewusstheit
( Silben klatschen, Reimwörter, Erkennung von Anlauten etc.) bei neu eingeschulten Kindern.
Im Rahmen unseres Qualitätsprogrammes wird ihre Leistungsfähigkeit in diesem Bereich am Anfang und Ende des Schuljahres verglichen, um hier Fortschritte zu dokumentieren.
Alle diagnostischen Ergebnisse und die daraus abgeleiteten kurzfristigen und konkreten sprachlichen Förderziele finden ihren Niederschlag in eigens erstellten Förderplänen.
Für die Erstellung sind die KlassenlehrerInnen verantwortlich.
Entsprechend der Förderplanung und Möglichkeiten der jährlichen Stundenzumessungen
findet im Bereich der Sprachförderung eine innere und äußere Differenzierung statt.
Oberstes und immanentes Prinzip des sprachheiltherapeutischen Unterrichts bleibt dabei die
Schaffung häufiger Sprechanlässe in unterschiedlichen Handlungssituationen.
Jeder Unterricht verfolgt sprachtherapeutische Entwicklungsziele,
welche den entsprechenden Sprachebenen zuzuordnen sind.
Allen Sprachebenen ist dabei eine modellhafte Lehrersprache überzuordnen,
bei der folgende Grundprinzipien zum Ausdruck kommen:
der gezielte Einsatz von Modellierungstechniken
eine langsame, nicht zu schnelle und deutliche Artikulation
die bewusste Verwendung von Wiederholung, Akzentuierung und Sprechpausen
der planvolle Gebrauch von Sprechmelodie sowie Variationen der Lautstärke
handlungsbegleitendes Sprechen
eine einfache und prägnante Syntax sowie das Reduzieren der sprachlichen Komplexität
das Einfordern von Blickkontakt
ein bewusster Einsatz von Mimik und Gestik
Oberstes und immanentes Prinzip des sprachheiltherapeutischen Unterrichts
bleibt dabei die Schaffung häufiger Sprechanlässe in unterschiedlichen Handlungssituationen.